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Veranstaltungen am Montag, 15.06.2015

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· Donnerstag, 02.07. von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr · Diskussionsforum

Gerechte Gesellschaft – Moderner Staat

Geld ist in der Politik zwar nicht alles, aber ohne Geld Politik machen zu wollen, ist unmöglich. Das gilt im Großen wie im Kleinen, für den Bund wie für die Kommune.
Der kommunale Finanzausgleich (KFA) sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden die finanziellen Grundlagen ihrer verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung. Damit verfolgt dieser Ausgleich das Ziel, die finanzielle Basis der Gemeinden durch das Land zu sichern.
Die Zuweisungen des Landes, insbesondere die allgemeinen Finanzzuweisungen, dienen dazu, eine nicht ausreichende Steuerkraft der Gemeinden aus-zugleichen, um die kommunale Selbstverwaltung zu ermöglichen.
Im Zuge des Doppelhaushalts 2013/14 wurde der KFA grundlegend reformiert. Der KFA basiert nun auf neuen und objektiveren Bedarfsbemessungs-methoden. Die Bedarfe der Kommunen werden aufgabenorientiert entwickelt und die Verteilung der Finanzmittel erfolgt im neuen System zielorientierter, transparenter und fairer.
Die rot-rot-grüne Koalition kam nach einer längeren Debatte zum KFA zu einer Einigung. "Als Kommunalminister freue ich mich, Ihnen mitteilen zu kön-nen, dass wir für die Jahre 2016 und 2017 die Finanzausgleichsmasse auf mindestens 1,9 Milliarden Euro erhöhen", teilte der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales, Dr. Holger Poppenhäger in der Thüringer Staatskanzlei im Rahmen der Regierungsmedienkonferenz mit. Im Einzelfall werden finanziell notleidende Kommunen weiterhin durch Bedarfszuweisungen unterstützt.

Wir laden Sie herzlich zu einer Diskussionsrunde mit den Expert_innen auf diesem Gebiet ein.

Adresse:

Rathaussaal
Markt 7
99706 Sondershausen

Ansprechpartner:

Eva Nagler ([email protected])

Gebühr:

keine